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DSP können Chronikerzuschlag weiterhin abrechnen - Beschluss des Bewertungsausschusses gilt unbefristet
VON: DR. EVA-MARIA FACH
Diabetologische Schwerpunktpraxen können bei überwiesenen Patienten weiter den Zuschlag zur Behandlung chronisch kranker Patienten (GOP 03212 und 04212) abrechnen. Voraussetzung sind mindestens 2 Arzt-Patientenkontakte. Der Bewertungsausschuss hat diese Regelung nun fest im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) verankert.
Der Beschluss beendet eine zweijährige Phase, während der die Abrechnung der Chronikerziffer nur durch eine wiederholt verlängerte Ausnahmeregelung möglich war.
Damit erfüllt der Bewertungsausschuss eine immer wieder vom Bundesverband Niedergelassener Diabetologen vorgebrachte Forderung (zuletzt im November 2009), um die Behandlung und Betreuung von Menschen mit Diabetes sicherzustellen. Gleichzeitig bleiben wesentliche Probleme der Honorierung der Diabetologischen Schwerpunktpraxen bestehen. Im fachärztlichen Bereich tätige DSP haben keine Möglichkeit ihre diabetesspezifischen Leistungen abzurechnen. Für die durch den EBM 2008 weggefallen Gesprächsziffern gibt es bis heute keinen Ersatz. Und auch hausärztliche DSP können im Überweisungsfall nur die halbe Versichertenpauschale abrechnen. Im Vergleich zum EBM 2000 plus ein Punktzahlverlust von mehreren hundert Punkten pro Fall.
Die Abrechnung des 1. Quartals 2009 zeigt in vielen KV Bezirken, dass hausärztliche Schwerpunktpraxen mit einem hohen Überweisungsanteil aus hausärztlichen Praxen auf Grund der Halbierung der Versichertenpauschale nicht in der Lage waren, dass zugeteilte RLV überhaupt zu erreichen.
Diabetologische fachärztliche Praxen mit hohem Diabetikeranteil zeigten auf Grund des sehr niedrigen RLV eine deutliche Überschreitung des zugeteilten RLV. Konkret wird das spezielle Betreuungsprofil der medizinischen Leistungen nach der Novellierung des EBM 2000 plus nicht mehr abgebildet.
Der BVND fordert deshalb weiter die Neuaufnahme einer diabetologischen Leistungsziffer für Patienten, die auf Überweisung vom Hausarzt kommen, für haus- und fachärztliche diabetologische Schwerpunktpraxen. Alternativ ist auch ein Qualitätskomplex Diabetologie denkbar, wie ihn sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung bei der nächsten Honorarreform vorstellen kann.
Weiter fordert der BVND:
- Beibehaltung der DMP- bzw. Strukturverträge in den Bundesländern, da sonst die Strukturqualität der Schwerpunktpraxen nicht gehalten werden kann,
- Herausnahme der Ziffer für die Wundbehandlung des diabetischen Fußes aus dem RLV analog zur kleinen Chirurgie der Hausarztpraxis,
- Zusatz-RLV wegen Praxisbesonderheiten gegenüber den hausärztlichen Praxen sowie den fachärztlichen internistischen Praxen, die als Schwerpunktpraxen arbeiten.
Der BVND wird für unsere Mitglieder weiter darauf dringen, unser Leistungsprofil auch in der Vergütung adäquat zu verankern. Gleichzeitig bitten wir alle Schwerpunktpraxen, die noch nicht Mitglied im BVND sind, die berufspolitische Arbeit für die ambulante Schwerpunktdiabetologie durch ihre Mitgliedschaft zu unterstützen.
Den Beschluss des Bewertungsausschuss zum Download finden Sie im internen Bereich.