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21.01.10

Stellungnahme des BVND zur Rahmenvereinbarung

Der BVND hat zur Rahmenvereinbarung zur Verordnung von Arzneimitteln eine Stellungnahme verfasst.

Der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung haben für das Jahr 2010 Vorgaben für den Abschluss von regionalen Arzneimittelvereinbarungen nach § 84 Abs. 1 SGB V vereinbart. Die Arzneimittelvereinbarungen liegen in der Vertragsverantwortung der regionalen Vertragspartner und sind auf der Ebene der Kassenärztlichen Vereinigungen inhaltlich fortzuentwickeln. Es wurde eine Rahmenvereinbarung für insgesamt 19 Substanzgruppen getroffen, die einerseits Mindestziele für Leitsubstanzen (allesamt Generika) und andererseits Maximalwerte für innovative Produkte im Vergleich zu den anderen auf dem Markt befindlichen Arzneimitteln festlegen.
Konkret wurde für 2010 ein Zielwert für GLP1-Analoga im Vergleich zu den am Markt der Antidiabetika verfügbaren Substanzen exklusive der Insuline von höchstens 0,7 Prozent festgelegt. Der BVND kann eine solche Höchstgrenze nicht akzeptieren.

Begründung:

Mit einer Höchstquote von 0,7% im Vergleich zu den anderen Antidiabetika exklusive Insulin (das bedeutet von 200 Diabetikern kann nicht mal einer die Substanz erhalten) ist diese wichtige neue innovative Arzneimittelgruppe praktisch von der Verordnung im GKV-Bereich ausgeschlossen. Dies ist nicht nachvollziehbar. Einerseits konnte in den bisherigen Studien, die zur Zulassung der beiden verfügbaren Substanzen aus dieser Arzneigruppe geführt haben, gezeigt werden, dass es sich hier um besonders sichere (keine Hypoglycämien verursachende) Arzneimittel handelt.
Weiterhin besteht ein äußerst günstiges Ergebnis bezüglich der Gewichtsentwicklung, deren Beeinflussung auf Grund der vielfältigen Konsequenzen ein gesellschaftspolitisch wichtiges Ziel ist. Im Übrigen gibt es viele Hinweise aus tierexperimentellen Daten, die noch an weiteren Organen günstige Eigenschaften dieser Substanzgruppe vermuten lassen. So zum Beispiel ein Schutz der Betazelle und günstige Auswirkungen auf das Myocard.
Gleichzeitig wird eine Verordnungsquote von mindestens 90 Prozent für Metformin und Sulfonylharnstoffe festgelegt, obwohl diskutiert wird, dass die Kombination beider Präparate, insbesondere bei Sulfonylharnstoffen mit langer Halbwertszeit, für die Patienten ungünstig ist.
Eine einseitige Beschneidung der Substanzgruppe der GLP1-Analoga benachteiligt die Diabetespatienten, weil hier einem besonders innovativen Konzept mit vielversprechender Zukunft bereits im Ansatz die Verordnungsmöglichkeit entzogen wird.
Der BVND fordert die beiden beteiligten Partner dazu auf, diese Position zu überdenken und im Sinne der Patienten nach einer Regelung zu suchen, die in gleichem Maße Wirtschaftlichkeit und medizinischen Fortschritt sichert.

Der Vorstand des BVND


Dateien: Stellungnahme_Rahmenvereinbarung.pdf
Links:

www.kbv.de/presse/24752.html