Geplantes Gesetz bedroht Existenz der Schwerpunktpraxen
Information zum GVSG - aktueller Stand
Innerhalb sehr kurzer Zeit ist nach dem gelenkten Referentenentwurf nun eine offizielle Fassung bekanntgegeben worden. Diese ist deutlich schlanker, die für uns relevanten Probleme bestehen aber unverändert fort. Wir arbeiten auf Bundesebene mit Hochdruck daran, die absehbaren Probleme abzuwenden. Es gab zu diesem Thema eine Abstimmung mit dem KBV-Vorstand am 30.04., die gemeinsame Stellungnahme mit der DDG für die AWMF (nur die ist beim BMG stellungnahmeberechtigt) wurde von uns erstellt. Die Timeline für dieses Gesetz ist sehr eng gesteckt, bereits am 6.5.24 wird es eine Verbände-Anhörung des BMG zum GVSG geben. Dann am 15.5.24 Kabinettsbefassung, anschließend 1.Lesung im Bundesrat, dann Bundestag, dann öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss. Die Zeit drängt also. Hier ist gemeinsames und entschlossenes Handeln erforderlich, um Schäden von uns aber auch von unseren Patienten abzuwenden. Der BVND arbeitet daran im engen Schulterschluss mit DDG und KBV.
Die hauptsächlichen Probleme:
Es ist geplant, die bisherigen Quartalspauschalen für die Chronikerversorgung als Jahrespauschalen zu gestalten. Außerdem sollen die Vorhaltepauschalen an bestimmte Kriterien geknüpft werden und gestaffelt zur Auszahlung kommen. Ein Teil dieser Kriterien sind für typische Schwerpunktpraxen kaum umsetzbar. Daher haben wir im Gespräch mit dem KBV-Vorstand vorgeschlagen, den Status als Schwerpunktpraxis als alternatives Kriterium mit aufzunehmen. Die KBV hat das Problem erkannt und auch in ihrer Stellungnahme berücksichtigt. Die im Gesetz angedachten Jahresvergütungen sind so schon aus organisatorischen Gründen nicht umsetzbar - eine gestaffelte Zahlung erscheint als einzige Möglichkeit. Wie in vielen anderen Bereichen auch hilft jedoch Pauschalieren nicht weiter, wenn man die Versorgung verbessern will. Jahrespauschalen - egal wie sie umgesetzt werden - können bei bestimmten Erkrankungen, wie z. B. einer kompensierten Hypothyreose sehr sinnvoll sein, nicht aber bei multimorbiden Patienten oder bei einem Menschen mit Typ-1-Diabetes. Hier besteht die Fallführung in einem engen Kontakt zum Patienten, häufige Praxisbesuche sind schon allein wegen der unverzichtbaren Laborkontrollen notwendig. Schwerpunktpraxen wie z. B. in der Diabetologie versorgen genau diese vulnerabel Erkrankten - eine Umsetzung des Referentenentwurfs ohne wesentliche Korrekturen würde nicht nur die wirtschaftliche Existenz unserer Praxen bedrohen, sondern auch die Versorgung vor allem der schwer Erkrankten erheblich verschlechtern. dies trifft übrigens nicht nur für die Diabetologie, sondern z. B. auch für Patienten mit HIV oder unter Substitutionstherapie zu.
Es kommt zur Umverteilung von 7 Milliarden € des hausärztlichen Honorars, das entspricht 50% des über die (gedeckelte) morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) verteilten hausärztlichen Honorars.
Steht nun fast die Hälfte unseres Honorars auf der Kippe?
Abhängig von ihrer Struktur und der Qualität der regionalen DMP-Verträge wird eine Schwerpunktpraxis in der Regel 60% und mehr ihres Umsatzes aus der extrabudgetären Vergütung (EBV) generieren. Käme das Gesetz ohne Änderungen, könnten somit etwa 15-20% des Gesamtumsatzes ausbleiben. Wir brauchen auch nicht die vollen 2,5 Milliarden, die zur Erhöhung des Konkurrenzdrucks gegen unsere bestehenden ambulanten Strukturen von BM Karl Lauterbach in das stationäre System gepumpt werden sollen. Mit den 300 Millionen, die Lauterbach über den 30€-Bonus an die HZV-Patient:innen ausschütten will, könnten die hausärztlichen Leistungen im KV-System komplett entbudgetiert werden (Zitat KBV-Vize Dr. Hofmeister). Das Gesetz ist unsinnig teuer - es gibt preiswertere Alternativen.
Niemand soll glauben, die versprochene Entbudgetierung der Hausärztlichen Versorgung brächte mehr Geld ins System - schon im Referentenentwurf ist ja ausdrücklich von möglichen (nicht bezifferbaren) Einsparungen die Rede. Übrigens: mit der (in gesonderten Verträgen geregelten) HZV hat die Gesetzesvorlage nichts zu tun.
Unterstützung ist jetzt vor allem auch auf politischer Ebene in den Ländern nötig. Bitte gehen Sie auf Ihre Gesundheitsministerien und KVen zu und intervenieren! Nie waren die Grundpfeiler der ambulanten Strukturen durch Diabetes-Schwerpunktpraxen als Rückgrat der diabetologischen Versorgung so bedroht wie heute! Helfen Sie uns und unterstützen Sie auf allen Ebenen die Aktivitäten des BVND.
Für den Vorstand
Toralf Schwarz
Vorsitzender BVND
Das Konstrukt zur Entbudgetierung der Hausarzthonorare im GVSG (wenn nur noch der Fallrückzieher als komplettes Tor gelten soll)
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der aktualisierte Referentenentwurf zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) liegt vor und erzeugt erst einmal ein erhebliches Erstaunen ob der vielen im Vergleich zum vorherigen Entwurf nicht mehr vorhandenen Punkte. Sowohl die Gesundheitskioske als auch die ambulanten Primärversorgungszentren finden sich dort nicht mehr; die von Minister Lauterbach immer wieder genannte Regelung zur Förderung zusätzlicher Medizinstudienplätze ist auch nicht mehr vorhanden.
Im Entwurf verblieben ist die Regelung zur Geringfügigkeitsgrenze von 300 Euro bis zu deren Erreichung keine Wirtschaftlichkeitsprüfungen ärztlich verordneter Leistungen nach § 106b Absatz 1 SGB V beantragt werden sollen. Hier wird ein bürokratisches Monster abgebaut, was den Kassen jährlich 3 Millionen € eingebracht hat. Demgegenüber aber stehen erhebliche Einsparungen beim Erfüllungsaufwand und da sind unsere Aufwendungen bei der Bearbeitung dieser Prüfungen noch nicht einmal berücksichtigt worden.
Wer jetzt aber denkt, die Reduktion von ursprünglich 102 auf nur noch 66 Seiten sei vielleicht auch ein Zeichen des immer wieder versprochenen Bürokratieabbaus im Gesundheitswesen, sieht sich schnell eines Besseren belehrt. Vor allem die Regelungen im §87a Absatz 2b und 2n haben es in sich.
Wenn wir als hausärztlich tätige Diabetologen und Diabetologinnen heute schon mindestens 450 Patienten und Patientinnen pro Arztsitz im Quartal versorgen, dabei die über 75-jährigen regelmäßig bedarfsorientiert zuhause oder im Pflegeheim aufsuchen, unsere Sprechzeiten bedarfsgerecht mit regelmäßigen monatlichen Abendsprechstunden vorhalten und dabei noch ein ergänzendes Angebot an Samstagssprechstunden anbieten, unsere primären Leistungen sich außerdem am Kern des hausärztlichen Versorgungsspektrums orientieren (z.B. geriatrische und palliativmedizinische Versorgung), wir beim überwiegenden Anteil der zu versorgenden Patienten und Patientinnen ihre elektronische Patientenakte regelhaft pflegen, den elektronischen Medikationsplan bei unseren chronisch kranken Patienten und Patientinnen regelmäßig aktualisieren, Kooperationen und Netzwerke zur besseren Versorgung insbesondere von multimorbiden oder geriatrischen Patienten und Patientinnen vorhalten und kontinuierlich postoperative Nachsorgen erbringen, dann, ja dann gehören wir zu einer hausärztlich tätigen Subspezies, die von der KBV auf der Basis von Abrechnungsdaten aus dem Jahr 2022 immerhin im Promillebereich verortet wurde.
Ansonsten gehören wir vielleicht zu den immerhin 3% der Hausarztpraxen die mindestens 6 der o. g. Kriterien erfüllen konnten oder den 30% mit mindestens 5 bzw. 70% mit mindestens 4 erfüllten Kriterien.
Die bisherige EBM-Gebührenordnungsposition (GOP) 03040, die der Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrags dient und von der KV automatisch zugesetzt wird, soll in Zukunft durch eine Vorhaltepauschale ersetzt und darf in vollem Umfang nur noch bei Erfüllung der o. g. Kriterien abgerechnet werden. Freiwerdende Finanzmittel aus der Vorhaltepauschale sollen zur Förderung für vom Bewertungsausschuss zu beschließende Zuschläge im hausärztlichen Versorgungsbereich - lt. o. g. Kriterien - verwendet werden.
Weiterhin soll die Versorgungspauschale zur Behandlung chronisch kranker Patienten und Patientinnen, bei denen mindestens eine lang andauernde, lebensverändernde Erkrankung vorliegt, die einer kontinuierlichen Versorgung mit einem bestimmten Arzneimittel bedarf, auch nur 1x jährlich und ausschließlich von einem Hausarzt bzw. einer Hausärztin abgerechnet werden.
Das GVSG würde demnach in praktisch allen hausärztlichen Schwerpunktpraxen-Praxen zu einer gigantischen Honorarumverteilung führen, da 35% aller Patienten und Patientinnen mindestens 2 Hausärzte oder Hausärztinnen konsultieren Und wir sind nun einmal in den allermeisten Fällen in der DSP im Behandlungsfall die hausärztliche Nummer 2, obwohl wir eigentlich in Bezug auf die Gesamtheit der mit dem Diabetes assoziierten chronischen kardiovaskulären Erkrankungen und sämtlicher Folgekomplikationen immer die Fallführung innehaben sollten.
Damit wir Diabetologen und Diabetologinnen bei der Vorhalte- und Versorgungspauschale nicht vergessen werden, werden als wir BVND die genannten Strukturen sowohl mit der KBV auf Bundes- als auch auf mit den KVen auf Landesebene intensiv kommunizieren müssen.
Der BVND hat die potentielle Gefahr für die DSP in Deutschland erkannt und sofort einen Gesprächstermin mit der KBV und weiteren Entscheidungsträgern einberufen. Ein erstes Gespräch von KBV- und BVND-Vorstand zu diesen Themen ist für den 2. Mai geplant. Wir werden davon zeitnah berichten.
Für den Vorstand
Dr. Ralf-Uwe Häußler
Vorsitzender AG Honorar und Vertragsclearingstelle
Das diesjährige DDG Kongress Motto lautete: Diabetes neu denken - Vielfalt & Individualität
Am Himmelfahrtswochenende war es wieder mal so weit: Tausende Besucher - Interessierte, Diabetologen, Ärzte, Experten aus Wissenschaft, Forschung und Praxis sowie auch BVND Mitglieder hatten dreieinhalb Tage in Berlin die Gelegenheit, sich untereinander sowie mit gesundheitspolitischen Entscheidungsträgern und Repräsentanten der Pharmaindustrie auszutauschen, neuste Erkenntnisse zu vermitteln und sich weiterzubilden.
Es war ein Place to be für alle Protagonisten des Fachgebietes Diabetologie. Ein Ort des Zusammenseins, an dem die Besucher einen aktuellen Überblick über neuste Forschungsergebnisse sowie technische Entwicklungen erhalten und sich über Standards, Strukturen sowie Perspektiven angeregt unterhalten konnten.
Der nun schon traditionelle BVND-Nachwuchsabend war ein riesiger Erfolg.
Im Rahmen des DDG Kongresses lud der BVND am Donnerstag, 18. Mai 23, in die Vinoteca Berlin Kongress-Stipendiatinnen und -stipendiaten wieder zu seinem Nachwuchsabend ein.
Eine tolle Möglichkeit mehr über den Job in diabetologischen Schwerpunktpraxen zu erfahren, sich zu connecten und potenzielle Mentoren hautnah kennenzulernen. Im lockeren Ambiente bei Wein, Aqua Minerale & Antipasti konnten die Teilnehmer mit erfahrenen Diabetologinnen und Diabetologen über Famulaturen, PJ und Weiterbildungschancen im ambulaten Bereich diskutieren. Es war die Top Gelegenheit Fragen zu stellen, die den ärztlichen Nachwuchs bewegen: wie sieht es mit der Work-Life-Balance aus, wie vereinbart sich Job & Familie und was kann ich später einmal verdienen?
Inzwischen hat sich dieses Event bei dem ärztlichen Nachwuchs rumgesprochen und so kamen insgesamt an die 100 Teilnehmer zum "Meet deinen Diabetologen"!
BVNDakademie Symposium auf der DDG Herbsttagung
Die neue BVNDakademie
Im Rahmen der DDG Herbsttagung wurde am 25.11.2022 die strategische Ausrichtung und die Zielsetzung der neuen BVNDakademie vorgestellt. Die Referenten Dr. Nikolaus Scheper, Antje Weichard und Frank Wallbrecht erläuterten die Struktur, Organisation und Angebote der Akademie. Ein erster Blick auf die neugestaltete digitale Lernplattform und erste Schulungsinhalte wurden vorgestellt. Das Symposium wurde per Livestream ausgestrahlt und wird den Mitgliedern des BVND zeitnah zur Verfügung gestellt.
Nachwuchs-Abend des BVND
Meet deine Diabetolog*innen
Im Rahmen der DDG Herbstatgung trafen sich 35 Kongress-Stipendiaten am 25.11.2022 zum Nachwuchs-Abend des BVND. In interessanten Gesprächen zwischen erfahrenen Diabetologen und Studierenden/ Ärzten in Weiterbildung wurde über Famulaturen, PJ und Weiterbildungswegen im ambulaten Bereich diskutiert.
Sehr schnell war allen klar, dass es eine Wiederholung dieses Formates bei dem DDG Frühjahrskongress 2023 in Berlin geben wird.
Bundesweite SpiFa Kampagne gegen geplante Leistungskürzungen
Der BVND unterstützt die Kampagne des SpiFa und seiner Mitgliedsverbände gegen Leistungskürzungen und eine rückwärtsgewandte Gesundheitspolitik, ausgelöst durch das sogenannte GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG).
Die Protestaktion des BVND sowie weitere Berufsverbände gegen geplante Leistungskürzungen entwickelt sich entlang der Zeitachse des Gesetzgebungsverfahrens.
Am 14.09.2022 hat die SpiFa die Kampagnenmotive per Pressemitteilung gestartet.
Der BVND Bundesverband beteiligt sich mit rund 1000 € bis zum Protesttag gegen die Rücknahme von TSVG Regelungen an den Aktivitäten des SpiFa und natürlich ist eine breite Beteiligung jedes Verbandsmitglieds unabdingbar:
Bitte unterschreiben Sie den offenen Brief an den Bundesgesundheitsminister Herrn Lauterbach!
Hier können Sie ihn abrufen und haben als Niedergelassene/r Arzt/Ärztin die Möglichkeit, den Brief online zu unterzeichnen und damit Ihre Unterstützung zu signalisieren. Bezgl. offener Brief an Lauterbach haben bisher ca. 43.000 unterschrieben, das entspricht laut SpiFa 43% aller Praxen.
Wartezimmer-Plakataktion zum Thema Leistungskürzung: Plakate selbst ausdrucken und in den Praxen aushängen!
Motive in druckfertiger Fassung können Sie hier herunterladen
Sie finden unter dem Link die Druckdateien mit unserem Verbandslogo für die Poster und Postkarten (jeweils 5 Motive) sowie ein Postermotiv für den Protesttag „Heute bleibt die Praxis geschlossen“ und zwei etwas „radikalere“ Postermotive. Desweiteren finden Sie dort zwei Postkarten-Varianten, die zur Informationsweitergabe an die Patienten gerichtet sind. Auch kleine Postkarten für Patienten – lesen und selber in Aktion treten – „was kann ich tun“, z.B. über die Regierungsseite.
Protesttag: 5.10.2022 I ab 11 Uhr.
Alle Informationen zur Kampagne finden Sie auch unter:
www.WartenBisDerArztKommt.de!
Mach den Paro-Check!
Diabetes + Parodontitis: Neue BVND Kampagne in Kooperation mit der BZÄK
Der BVND unterstützt und beteiligt sich aktiv an der Kampagne
„Parodontitis und die Wechselwirkung mit Diabetes“
der Bundeszahnärztekammer (BZÄK).
Auch wenn sowohl Sie als Diabetologen wie auch Zahnärzte, sich über die Wechselwirkungen zwischen Diabetes und Parodontitis im Klaren sind, trifft das bedauerlicherweise nicht auf alle Patientinnen und Patienten zu, zu deren Nutzen diese Kampagne ist.
Zielsetzung der Parodontitiskampagne:
Der BZÄK will zusammen mit dem BVND Menschen erreichen, die aufgrund ihrer Vorerkrankungen besonderen Risiken ausgesetzt sind.
In Zahlen heißt das: Menschen mit Diabetes haben ein 3-fach erhöhtes Risiko für eine Parodontitis. Und ungefähr 75 Prozent aller Menschen mit Diabetes leiden unter Entzündungen an der Mundschleimhaut. Die Kampagne möchte die Wechselwirkungen von Diabetes und Parodontitis in den Fokus rücken und Kommunikationsbotschaften sichtbar machen, die ein gemeinsames Vorgehen unterstreichen und den Menschen helfen.
Hierbei steht die Aufmerksamkeit der öffentlichen Berichterstattung und eine bessere Information der Betroffenen im Vordergrund - die entsprechenden Materialien stellt der BZÄK kostenfrei zur Verfügung (beispielsweise Plakate für die Praxis.)
Hier geht es zur Website: https://paro-check.de
Treffen in Berlin
Frau Dr. Iris Dötsch im intensiven Austausch mit der Grünen Ministerin Lisa Paus
Lisa Paus ist Bundesministerin FSFJ für Familie, Senioren, Frauen sowie Jugend. Als Parteiangehörige der grünen Bundestagsfraktion ist sie Mitglied des Bundestages aus Charlottenburg-Wilmersdorf.
Berlin, 26.08.2022: Frau Dr. Iris Dötsch, BVND Vorstandsmitglied, traf sich mit Frau Paus. Frau Dr. Dötsch konnte in diesem Gespräch im Interesse des BVND und auch der Diabetologie wichtige aktuelle Themen ansprechen.
Dabei ging es u.a. um Argumente gegen den Referentenentwurf aus Sicht der Diabetologinnen und Diabetologen – die Streichung des TSVG würde z.B. für Niedergelassenen allein in Berlin ein Minus von rund 50 Millionen Euro bedeuten. Sowie die Unzufriedenheit der Ärzteschaft bezüglich mangelnder Planbarkeit, Umsetzung des E-Rezeptes und steigender Praxiskosten. Zudem machte Frau Dr. Dötsch darauf aufmerksam, dass ein Drittel der Hausärzte in den nächsten fünf Jahren in den Ruhestand gehen.
Erfreulich ist, dass Frau Paus zukünftig das Diabetologinnennetzwerk in Berlin aktiv unterstützen möchte – auch, wenn möglich, in Präsenz.
Neues Ehrenmitglied beim BVND: Dr. med. Hans-Martin Reuter
Auf dem diesjährigen DDG Kongress in Berlin wurde Herrn Dr. med. Hans-Martin Reuter (Diabetologische Schwerpunktpraxis Thüringen) im Rahmen der Mitgliederversammlung zum BVND Ehrenmitglied ernannt.
Die Wahl war einstimmig und Herr Dr. Reuter erhielt offiziell die BVND Ehrennadel vom Vorstandsvorsitzenden Herrn Dr. Nikolaus Scheper überreicht. In einer kurzen Laudatio bedankte sich Dr. Scheper für sein langjähriges Engagement in Sachen Verbands- und Vorstandsarbeit.
Der BVND trauert
Wir trauern und verabschieden Dr. Gerhard Klausmann
Diskussion zur Namensänderung des BVND
Im Rahmen der letzten Mitgliederversammlung in Berlin wurde ein Antrag zur Umbenennung des BVND von
Bundesverband Niedergelassener Diabetologen e.V.
zu
Bundesverband Niedergelassener Diabetologinnen und Diabetologen e.V.
gestellt. Begründet wurde der Antrag damit, dass von einer Vielzahl von Ärztinnen und Ärzten, sowie Studierenden eine gendergerechte Bezeichnung von Berufsverbänden gewünscht wird. Des Weiteren wurden Fachzeitschriften, die durch den Springerverlag herausgegeben werden, in eine geschlechterneutrale Sprache überführt.
Ein weiterer Vorschlag zur Namensänderung aus der Mitgliederversammlung in Berlin lautet:
Bundesverband der Niedergelassenen Diabetologie e.V.
Eine Namensänderung ist nicht nur zwingend mit einer Satzungsänderung verbunden, sondern hat Einfluss auf die Außendarstellung.
Aus diesem Grund möchte der BVND allen Mitgliedern die Möglichkeit geben, über diese Vorschläge zu diskutieren und weitere Ideen einzubringen. In der kommenden Mitgliederversammlung Ende November 2022 erfolgt eine Abstimmung über die Namensänderung.
Wir freuen uns auf eine engagierte und interessante Diskussion.
Hier gelangen Sie zum Diskussionsforum.
20 Jahre BVND - ein guter Grund zum Feiern!
Anlässlich des Jubiläums waren alle Mitglieder zu einem Get together auf den BVND Messestand eingeladen. Dr. Hans-Martin Reuter erinnerte in seiner Laudatio an die wichtigsten Eckpunkte des BVND. Die zahlreich erschienen Mitglieder ließen bei einem Glas Sekt und vielen freundlichen Glückwünschen den BVND hochleben.
20 Jahre BVND
Feiern Sie mit uns dieses Jubiläum
Wir laden Sie herzlich zu einer kleiner Jubiläumsfeier an unseren Messestand ein.
Mittwoch, 25.05.2022
14:00 - 14:30 Uhr
Messestand des BVND
Stoßen Sie mit dem Vorstand und vielen Mitgliedern auf 20 Jahre BVND an.
Wir freuen uns auf Sie!
DDG Diabetes Lauf: 3. Platz für den BVND!
Das Läufer-Team des BVND belegte beim diesjährigen DDG Diabetes Lauf (Distanz 5 km) einen sehr guten 3. Platz..
Herzlichen Dank an die Läufer Dr. Peter Cleef, Maximilian Reichert und Dr. Mahmoud Sultan.
Warum es sich für Sie lohnt, Mitglied beim BVND zu sein?
Mit der Vereinsgründung im Jahr 2002 wurde die Basis für eine bundesweite berufspolitische Interessensvertretung der niedergelassenen Diabetologen gelegt. Zielsetzung war es damals, die vorhandenen und bereits bestehenden Landesinteressensvertretungen zu stärken und auf Bundesebene zu bündeln. Eine Aufgabe, die sich nicht geändert hat und an der auch heute nach 20 Jahren Verbandsgeschichte kontinuierlich gearbeitet werden muss.
Seit 20 Jahren engagiert sich der BVND erfolgreich als Interessensvertretung auf Bundesebene, insbesondere zu den Themen EBM, GOÄ, Qualitätsmanagement, Weiterbildungsordnung zum Erhalt und Ausbau der spezialisierten Diabetesversorgung (Diabetologische Schwerpunktpraxis, DMP, Selektivverträge)
Warum sich als Diabetologe überhaupt in der Verbands- und Berufspolitik persönlich engagieren?
Weil wir als Diabetologen nur geschlossenen Ideen, berufspolitische Aspekte, Zukunftsvisionen sowie Gesetzesänderungen als Verband realisieren können ‒ im Interesse unserer Patienten, aber auch in unserem ureigenen Interesse.
Warum es sich für Sie lohnt, Mitglied beim BVND zu sein:
- Beste Vernetzung mit fachlichen Kolleginnen und Kollegen
- Von der Stärke des Verbandes profitieren
- Regelmäßige verbands- und berufspolitische Informationen: DiabetesPost, BVND-Telegramm, Rundschreiben
- Einbindung in regionale Landesgruppen
- Nachwuchsförderung
- Fortbildungsangebote für das gesamte Praxisteam
- Als BVND Mitglied können Sie Mitglied in der DiaMed werden und somit von den attraktiven Angeboten der DiaMed profitieren (Einkaufsaktionen, Berufshaftpflicht, Privatärztliche Abrechnung, usw.)
Weitere Informationen finden Sie hier.
BVND Patenschaftsprogramm | BVND Stipendium
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
gerne möchten wir Sie auf unser BVND Patenschaftsprogramm hinweisen.
Das BVND-Stipendium ergänzt das Stipendiatenprogramm der DDG und möchte größtenteils Zielgruppen ansprechen, die bisher nicht abgedeckt werden. Es geht bei der Förderung um eine nachhaltige Kontaktknüpfung zu niedergelassenen Diabetolog*innen und Bahnung von Karrierewegen in der ambulanten Diabetologie. Aus diesem Grund vermittelt das BVND-Stipendiatenprogramm eine 1-zu-1-Betreuung für die Dauer des Kongresses (und evtl. darüber hinaus) durch einen erfahrenen Diabetologen aus dem jeweils gleichen KV-Bereich. Perspektivisch können im Anschluss PJ-Plätze, Hospitationen und Weiterbildungsstellen in der Schwerpunktpraxis vermittelt werden.
Ziel:
- Gewinnen von diabetologischem Nachwuchs für die Niederlassung
- nachhaltige Vernetzung mit niedergelassenen Diabetolog*innen
- Unterstützung bei Karrierewegen im ambulanten Bereich
- Hilfestellung rund um die Niederlassung
Zielgruppe:
- Ärzt*innen in Weiterbildung in fortgeschrittener Weiterbildung und Teilnehmer*innen des Kurses „Klinische Diabetologie“
- Wiedereinsteiger in die ambulante Weiterbildung – z.B. nach Elternzeit
- Student*innen, die bereits Famulatur/ Blockpraktikum/ PJ in einer Diabetes-Schwerpunktpraxis absolviert haben mit Interesse an ambulanter diabetologischer Weiterbildung
Umsetzung:
- max. 5 Stipendiaten pro Kongress
- Jeder Stipendiat erhält eine 1:1-Kongressbetreuung durch einen BVND-Paten – dies dient dazu, hinter die Kongresskulissen zu blicken und sich früh mit niedergelassenen Diabetologen zu vernetzen
- Rückerstattung der Kongressteilnahmegebühren nach Teilnahme am Kongress
- Optionale Teilnahme am regulären Stipendiaten- Programm der AG Nachwuchs der DDG
Regionale Ansprechpartner:
Berlin | Dr. Thomas Scholz |
Rheinland-Pfalz | Dr. Gregor Hess |
Sachsen-Anhalt | Claus-Peter Koenig | Antje Weichard |
Schleswig-Holstein | Dr. Carsten Petersen |
Sachsen | Dr. Maximiliane Knöfel |
Westfalen-Lippe | Dr. Nikolaus Scheper |
Anmeldungen für das BVND Stipendium richten Sie bitte an n.scheper@bvnd.de.
Nachwuchs für die Diabetologie
Famulaturen und Hospitationen bieten für Medizinstudierende eine sehr gute Möglichkeit die ambulante Diabetologie kennenzulernen. Mit dem verpflichtenden ambulanten Quartal für alle Medizinstudierenden ab 2019 bedarf es eines ausreichenden und umfangreichen Angebotes unserer Fachgruppe. Auf der Website der DDG wurde jetzt eine Famulatur- und Hospitationsbörse eingerichtet. Bitte tragen Sie auch ihre Praxis dort ein.
Wege zum Diabetologen für Ärzte in Weiterbildung
Weitere Informationen finden Sie hier.
Strukturbefragung von BVND und DDG
Die Ergebnisse der Strukturbefragung von BVND und DDG wurden im April 2018 in der Zeitschrift Diabetologie und Stoffwechsel publiziert (Ausgabe 2/2018, erschienen am 26. April 2018). An der Befragung hatten sich 1400 Ärzte aus 540 Praxen beteiligt und dabei Angaben zu Leistungsspektrum, Praxisorganisation und Qualifizierung gemacht. Beim Diabeteskongress in Berlin wird Dr. Nikolaus Scheper im Symposium "Task Force Diabetologie" (10.05.2018, 8:30-10:00 Uhr, Saal 7.2a "Bertram") weitere Details der Strukturbefragung vorstellen.
Tag der Niedergelassenen beim Diabeteskongress
Freitag, 11. Mai 2018 | Saal A8 "Stolte"
Vorsitzende
L. Heinemann, Neuss
M. Kaltheuner, Leverkusen
10 Jahre winDiab G. Faber-Heinemann, Düsseldorf
GestDiab-Ergebnisse Stand 2018 H. Adamczewski, Köln
GestDiNa - Innofondsantrag M. Kaltheuner, Leverkusen
Versorgungsoptimierung mit iCGM unter Einsatz von Telemedizin C. Neumann, München
Vorsitzender
G. Klausmann, Aschaffenburg
Haben wir eine diagnostische Lücke in der KHK-Diagnostik, kann das Kardio-CT diese schließen? | M. Kaltheuner, Leverkusen
CGM eröffnet neue Therapiemöglichkeiten, haben wir die richtigen Insuline? | T. Forst, Mainz
SGLT2 schützt das Herz und die Niere - Neueste Daten zur Niere und mögliche Mechanismen | C. Wanner, Würzburg
Vorsitz N. Scheper, Marl
Code of Conduct Digital Health der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) zur digitalen Transformation | D. Müller-Wieland, Aachen
Digitalisierung in der Schwerpunktpraxis | H. Mühlen, Duisburg
Diabetesschwerpunktpraxis - Quo vadis? | D. Reichert, Landau
Telemedizinische Betreuung in der Diabetologie am Beispiel des Adipositasvertrags | H. Mühlen, Duisburg
Fachärztliche Versorgung unter der zweiten großen Koalition | L.F. Lindemann, Berlin
Kontakt
Bundesverband Niedergelassener Diabetologen e.V.
Geschäftsstelle
Hainenbachstr. 25
89522 Heidenheim an der Brenz
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